Liebe Kleingärtner/Innen,
bitte beachtet das unsere Mülltonne ausschließlich für Hausmüll gedacht ist.
Leider passiert es aktuell immer wieder das die Mülltonne mit Gartenabfällen „vollgestopft“ wird. Dies ist ausdrücklich nicht gestattet!
Die Kleingartenvereine bei uns in der Nachbarschaft haben eine Strafe von 50,00 Euro eingeführt, wenn jemand seine Gartenabfälle dort entsorgt.
Solche Maßnahmen möchten wir vermeiden!
Eure normalen Gartenabfälle könnt ihr umweltfreundlich kompostieren oder gratis bei den
Recyclinghöfen abgeben. Empfehlenswert und sehr schnell zu erreichen ist der Recyclinghof im Krähenweg 22. Link zu den Öffnungszeiten:
http://www.recyclinghof.net/recyclinghof_hamburg_niendorf.html
Darüber hinaus erfolgt regelmäßig eine Abholung der gelben Säcke. Dort könnt Ihr euren „Plastikmüll“ bequem abholen lassen. Informationen zu den Abholtagen findet Ihr immer in unseren Info-Kästen. Die gelben Säcke bekommt ihr bei Renate Allewelt Parzelle 4.
Archiv für den Monat: Juni 2019
Email Newsletter
Liebe Kleingärtner/Innen,
der Start unserer Website ist nur der erste Schritt. Wenn ihr zukünftig per Email Informationen vom Verein erhalten möchtet, könnt ihr uns schon heute eure Emailadresse übermitteln.
Bitte schreibt eine Email mit dem Betreff: „Tarpenhöh Newsletter“ und als Inhalt euren Vor- und Nachnamen, sowie eure Parzellennummer an: admin@tarpenhöh310.de
Mit Übermittlung eurer Emailadresse erteilt ihr uns ausdrücklich die Genehmigung euch per Email zu kontaktieren. Datenschutzbestimmungen (DSGVO) findet ihr bei uns im Impressum.
Hecke schneiden
Wann darf ich meine Hecke schneiden und was muss ich beachten?
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.
Gleichzeitig regelt dieser Paragraph auch die Ausnahmen.
Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Schnitt-Verbot zwar ausgenommen, das heißt: sie dürfen das ganze Jahr über grundsätzlich gefällt oder zurückgeschnitten werden. Jedoch sollten Gartenfreunde zunächst abklären, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet oder Genehmigung dafür verlangt.
Und wenn sich Vögel den Baum oder die Hecke als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben ohnehin zurückstellen. Denn nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Wer tatsächlich wild lebende Tiere oder deren Lebensstätten beeinträchtigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Pflegeschnitten sollten die Gehölze vorsichtig nach Brutvögeln durchsucht und eventuell auf motorgetriebene Geräte verzichtet werden.
Umfangreichere Arbeiten z.B. Formschnitte sollten in die Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchgeführte werden. Diese Arbeiten sind vor dem Austrieb auch für die Hecke günstiger, da der Neuaustrieb sich sofort dort bildet, wo geschnitten wurde.
D. Gärtner, Fachberater
Quelle: http://www.kgv-kuessow2.de/heckenschnitt-in-kleingartenanlagen-wann-ist-er-erlaubt/
Website des G.B.V. Tarpenhöh 310
Hier findet ihr viele Informationen zu unserem Verein. Wann bin ich mit der Gemeinschaftsarbeit dran? Sind Parzellen frei? Wann darf ich wieder meine Hecke schneiden? Wann findet unser Sommerfest statt?
Zu all diesen Fragen findet Ihr „hoffentlich“ Antworten.