Was ist im Kleingarten erlaubt und was nicht?

Liebe Kleingärtner/Innen,
seit dem 01.07.2019 gilt das neue „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg„.
Auf sieben Seiten findet ihr dort die wichtigsten Regeln kompakt und einfach erklärt. Drei Punkte, passend zum Sommer, habe ich für euch hier kurz zusammengefasst:


7.10 Großspielgeräte mit Betonfundament sind nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen müssen Spielgeräte wie Trampoline etc. sturmsicher verankert oder nach jeder Nutzung abgebaut werden.


7.14 Schwimm-/Badebecken, Quickpools sind leider verboten. Lediglich Kinderplanschbecken mit einer Maximalfläche von 2m² und einer Maximalhöhe von 0,3m dürfen aufgestellt werden.


11.1 Verbrennung von Gartenabfällen/Feuer im Garten ist verboten. Feuerschalen, festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen sind erlaubt, wenn niemand belästigt wird und Holzscheite genutzt werden.

Diese drei und viele weitere Punkte findet ihr ausführlich hier:
https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/