Archiv der Kategorie: Allgemein

Noch schnell die Hecke schneiden?

Liebe Kleingärtner/Innen, 
der März steht vor der Tür und damit auch die letzten Tage an denen wir unsere Hecken, Bäume, Sträucher etc. herunterschneiden dürfen. Der Gesetzgeber verbietet in der Zeit vom 01. März bis September einen Rückschnitt um die Tiere zu schützen.
Darüber hinaus wird zwischen einen Rückschnitt und einem Formschnitt unterschieden. Ein Formschnitt ist das ganze Jahr gestattet. Hierbei schneidet man lediglich die herauswachsenden Äste. Vor einem Formschnitt (§39 BNatSchG) sollte man die Hecke, Gebüsch, etc. gründlich nach brütenden Vögeln bzw. deren Nestern absuchen. Nur wenn keine Tiere gestört werden ist ein Formschnitt erlaubt!

Ein Rückschnitt empfiehlt sich ab Mitte Februar. Speziell bei einer Hecke sollte man dies ab und an in betracht ziehen. Gerade wenn unschöne kahle Löcher vermieden werden sollen. Wichtig ist auch das entfernen von alten Ästen, welche das verzweigen und dicht wachsen von neuen Ästen erschweren.
Für die „neue“ Hecke empfiehlt sich ein Trapezschnitt. Die Hecke ist oben schmaler und wird unten breiter. Damit bekommt die Hecke mehr Sonnenlicht und wird schön dicht. Und schöne, dichte Hecken lieben die Vögel zum brüten.

Achtung Diebe

Liebe Kleingärtner/Innen, 

wir haben von mehreren Diebstählen erfahren, welche in benachbarten Kleingartenvereinen stattgefunden haben.


Die Vorgehensweise war in allen Fällen ähnlich:

Während die Opfer im Garten beschäftigt sind schleichen sich die Diebe schnell in die Laube und entwenden Handtaschen, Geldbörsen, Handys, etc.
Lasst eure Wertsachen nicht offen liegen, schließt eure Laube ab auch wenn ihr nur kurz im Garten seid.
Achtet auf verdächtige Personen!
Solltet Ihr eine verdächtige Person oder einen Diebstahl beobachten, informiert umgehend die Polizei unter: 040 – 42 86 25 -310 oder 110

Wasser wird abgestellt · Müllabfuhr · Gartentipps · Wir helfen uns

Der Oktober naht und mit Ihm die kalte Jahreszeit. Damit Wasserschäden im Winter vermieden werden, wird am 26.10.2019 das Wasser abgestellt.

Müllabfuhr
Um die Vereinskasse zu entlasten wird im Winter auch die Müllabfuhr eingestellt.

Gartentipps für den Oktober
Neben diesen beiden Punkten ist für den/die Kleingärtner/Innen im Oktober viel zu tun. Was man alles machen kann / sollte findet ihr z.B. schön übersichtlich in einem älteren Artikel auf:
www.garten.haus-xxl.de

Wir helfen uns
Sollte jemand im Oktober Unterstützung beim zurückschneiden hoher Bäume benötigen,
meldet euch beim Vorstand und wir versuchen dann ein paar Freiwillige und einen Termin zu finden.

Sommerfest 2019 Fazit

Liebe Kleingärtner/Innen, 
unser Sommerfest ist gefeiert und bisher haben wir nur positives Feedback bekommen. *Unglaublich* 😉
Bei der letzten „offiziellen“ Zählung gegen 21 Uhr kamen wir auf 42 Personen. Das ist, soweit ich bisher gehört habe: Rekord!
Darüber hinaus hatten wir ausreichend zu essen und trinken. Vielen Dank an die lieben Spender von Salat, Kuchen, etc. und natürlich auch an alle Helfer. Danke!

„Nach dem Sommerfest ist vor dem Sommerfest“
Selbstverständlich freuen wir uns über das positive Feedback. Allerdings wären wir auch für den einen oder anderen Verbesserungsvorschlag dankbar. Was können wir nächstes Jahr noch besser machen? Habt ihr etwas vermisst? Helft uns am besten noch heute und schreibt es in die Kommentare oder schickt eine Email an: party@tarpenhöh310.de

Was ist im Kleingarten erlaubt und was nicht?

Liebe Kleingärtner/Innen,
seit dem 01.07.2019 gilt das neue „Merkblatt zur Nutzung von Kleingärten in Hamburg„.
Auf sieben Seiten findet ihr dort die wichtigsten Regeln kompakt und einfach erklärt. Drei Punkte, passend zum Sommer, habe ich für euch hier kurz zusammengefasst:


7.10 Großspielgeräte mit Betonfundament sind nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen müssen Spielgeräte wie Trampoline etc. sturmsicher verankert oder nach jeder Nutzung abgebaut werden.


7.14 Schwimm-/Badebecken, Quickpools sind leider verboten. Lediglich Kinderplanschbecken mit einer Maximalfläche von 2m² und einer Maximalhöhe von 0,3m dürfen aufgestellt werden.


11.1 Verbrennung von Gartenabfällen/Feuer im Garten ist verboten. Feuerschalen, festinstallierte Grilleinrichtungen in gemauerter Form oder aus Betonfertigteilen sind erlaubt, wenn niemand belästigt wird und Holzscheite genutzt werden.

Diese drei und viele weitere Punkte findet ihr ausführlich hier:
https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/


Nur noch einmal schlafen… Sommerfest! | Update 02.08.

Liebe Kleingärtner/Innen,
aktuell haben bereits 51 Personen zugesagt und 7 abgesagt. Darüber hinaus dürfen wir uns über 5 gesponserte Salate (je einen Kartoffelsalat, Thunfischsalat plus 3 weitere)
und süsses Knapperzeug freuen.

Gegen 18 Uhr wird unser „Hauptgang“ geliefert und wir möchten dann gleich mit dem Verzehr beginnen damit das Fleisch nicht kalt wird. Rechtzeitiges kommen sichert die besten Stücke 🙂

Mülltonne, Gartenabfälle, Recyclinghof

Liebe Kleingärtner/Innen,
bitte beachtet das unsere Mülltonne ausschließlich für Hausmüll gedacht ist.
Leider passiert es aktuell immer wieder das die Mülltonne mit Gartenabfällen „vollgestopft“ wird. Dies ist ausdrücklich nicht gestattet!
Die Kleingartenvereine bei uns in der Nachbarschaft haben eine Strafe von 50,00 Euro eingeführt, wenn jemand seine Gartenabfälle dort entsorgt.
Solche Maßnahmen möchten wir vermeiden!



Eure normalen Gartenabfälle könnt ihr umweltfreundlich kompostieren oder gratis bei den
Recyclinghöfen abgeben. Empfehlenswert und sehr schnell zu erreichen ist der Recyclinghof im Krähenweg 22. Link zu den Öffnungszeiten:
http://www.recyclinghof.net/recyclinghof_hamburg_niendorf.html

Darüber hinaus erfolgt regelmäßig eine Abholung der gelben Säcke. Dort könnt Ihr euren „Plastikmüll“ bequem abholen lassen. Informationen zu den Abholtagen findet Ihr immer in unseren Info-Kästen. Die gelben Säcke bekommt ihr bei Renate Allewelt Parzelle 4.

Email Newsletter

Liebe Kleingärtner/Innen,
der Start unserer Website ist nur der erste Schritt. Wenn ihr zukünftig per Email Informationen vom Verein erhalten möchtet, könnt ihr uns schon heute eure Emailadresse übermitteln.
Bitte schreibt eine Email mit dem Betreff: „Tarpenhöh Newsletter“ und als Inhalt euren Vor- und Nachnamen, sowie eure Parzellennummer an: admin@tarpenhöh310.de


Mit Übermittlung eurer Emailadresse erteilt ihr uns ausdrücklich die Genehmigung euch per Email zu kontaktieren. Datenschutzbestimmungen (DSGVO) findet ihr bei uns im Impressum.

Hecke schneiden

Wann darf ich meine Hecke schneiden und was muss ich beachten?
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet, dass Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.

Gleichzeitig regelt dieser Paragraph auch die Ausnahmen.

Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Schnitt-Verbot zwar ausgenommen, das heißt: sie dürfen das ganze Jahr über grundsätzlich gefällt oder zurückgeschnitten werden. Jedoch sollten Gartenfreunde zunächst abklären, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet oder Genehmigung dafür verlangt.

Und wenn sich Vögel den Baum oder die Hecke als Nistplatz ausgesucht haben, müssen Sie Ihr Vorhaben ohnehin zurückstellen. Denn nach § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Wer tatsächlich wild lebende Tiere oder deren Lebensstätten beeinträchtigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Pflegeschnitten sollten die Gehölze vorsichtig nach Brutvögeln durchsucht und eventuell auf motorgetriebene Geräte verzichtet werden.

Umfangreichere Arbeiten z.B. Formschnitte sollten in die Zeit vom 01.10. bis 28.02. durchgeführte werden. Diese Arbeiten sind vor dem Austrieb auch für die Hecke günstiger, da der Neuaustrieb sich sofort dort bildet, wo geschnitten wurde.

D. Gärtner, Fachberater

Quelle: http://www.kgv-kuessow2.de/heckenschnitt-in-kleingartenanlagen-wann-ist-er-erlaubt/